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Hier finden Sie wichtige und interessante Informationen rund um die Sozialgesetzgebung. Falls Sie weitere Fragen an uns haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Für die Behandlungspflege zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung können verschiedene Leistungen der Pflege- bzw. der Krankenkassen beantragt werden.
- Die Leistungen der Pflegekasse sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt.
- Die Leistungen der Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt.
Die Pflegesachleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sind:
- Pflegestufe 1: 420,- €
- Pflegestufe 2: 980,- €
- Pflegestufe 3: 1.470,- €
Eine Pflegeschulung zu Hause steht Ihnen als Sachleistung zu.
Für die Verhinderungspflege können pro Jahr 1.470,- € beantragt werden. Nach 6 Monaten häuslicher Pflege und der Einstufung in eine Pflegestufe kann diese Leistung beantragt werden. Die Leistungen zur Verhinderungspflege können Sie unter anderem für die Unterbringung Ihres Angehörigen in einem unserer Tageszentren verwenden. In der häuslichen Umgebung ist auch stundenweise Betreuung durch uns möglich.
Auf Empfehlung des MDK können für an Demenz erkrankte, versicherte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen (z.B. Einschränkung der Alltagskompetenz), zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 200,- €/Monat abgerechnet werden.
Außerdem können Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Gummihandschuhe, Desinfektionsmittel u.ä.), ebenfalls bis zu einer Höhe von 31,- €/Monat abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben nicht um eine Rechtsberatung handelt. Die Ihnen zustehenden Leistungen müssen im Einzelfall geklärt bzw. beantragt werden.
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen an Ihrem individuellen Beispiel die Möglichkeiten auf, die Ihnen zur Verfügung stehen. Treten Sie mit uns in Kontakt!
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